Entschuldigung im Krankheitsfall

Allgemeines

Die Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet (Bayerische Schulordnung, § 20). Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen. Im Falle fernmündlicher Entschuldigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen (Bayerische Schulordnung, § 20). Falls Ihr Kind länger als drei Tage erkrankt ist, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Entschuldigung über den Schulmanager

Bitte benutzen Sie bevorzugter Weise für die Entschuldigung Ihres Kindes den Schulmanager. Unter dem Modul "Krankmeldung" können Sie angeben, wie lange Ihr Kind den Schulunterricht nicht besuchen kann und optional noch eine kurze Nachricht an den Klassenleiter schreiben.

Telefonische Entschuldigung

Bei telefonischer Entschuldigung ist es notwendig, die Schule vor Unterrichtsbeginn - in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr - zu verständigen. Ist dies nicht der Fall, ruft die betreffende Lehrkraft der Schule bei Ihnen unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer an, um zu klären, wo sich Ihr Kind befindet.
Dies sollte jedoch die Ausnahme sein!

Formular einer Schulversäumnisanzeige

Größe: 214.94 kB | Zuletzt geändert: 16.07.2020
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